top of page

Überschreitung der Freigrenze anlässlich eines Firmenjubiläums

Die Freigrenze von 110 € für Aufwendungen eines Arbeitgebers anlässlich eines Firmenjubiläums ist ungeachtet des besonderen Anlasses der Betriebsveranstaltung und der Größe sowie der Bedeutung für die Firmengruppe maßgebend. Schließlich ist auch eine solche Feier eine übliche Veranstaltung.

FG Düsseldorf 7.10.2010, 16 K 1295/09 u.a.

Kommentare


White on Transparent.png

Standort:
MAINZ

Mombacher Str. 93
55122 Mainz

E-Mail:             info@kgs-tax.de

Fax:                  06131 464 88 78

Tel. German:   06131 464 88 71

Zweigstelle: FRANKFURT AM MAIN

Schumannstr. 27 

60325 Frankfurt

Zweigstelle:
KÖLN

Hohenzollernring 57

50672 Köln

bottom of page