top of page

Zum Vorsteuerabzug bei Teilleistungen

Die Vereinbarung von Mindestlizenzgebühren kann zu Teilleistungen führen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs kommt es nur auf die Erbringung der Teilleistung und die Erteilung der Rechnung, nicht aber auch auf die Bezahlung der Rechnung an.

BFH 18.4.2013, V R 19/12

Comments


White on Transparent.png

Standort:
MAINZ

Mombacher Str. 93
55122 Mainz

E-Mail:             info@kgs-tax.de

Fax:                  06131 464 88 78

Tel. German:   06131 464 88 71

Zweigstelle: FRANKFURT AM MAIN

Schumannstr. 27 

60325 Frankfurt

Zweigstelle:
KÖLN

Hohenzollernring 57

50672 Köln

bottom of page