Zugangsnachweis bei Versand mehrerer Steuerbescheide in einem Umschlag
Vom Zugang eines Steuerbescheids ist trotz Bestreitens des Steuerpflichtigen auszugehen, wenn nachgewiesen ist, dass ein tatsächlich zugegangener anderer Bescheid vom Rechenzentrum im selben Umschlag versandt wurde.
Quelle: FG Münster 16.8.22, 6 K 2755/21 E, iww.de/astw, Abruf-Nr. 232566





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