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Verrechnung v. positiven & negativen gewerbl. Einkünften bei Steuerermäßigung nach § 35 I EStG 2002

Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden und sowohl positive als auch negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, haben einen Anspruch darauf, dass bei der Anwendung des § 35 Abs. 1 EStG 2002 die positiven Einkünfte des einen Ehegatten mit den negativen Einkünften des anderen verrechnet werden. Die 2004 geltende Fassung des § 35 EStG enthielt - anders als die ab dem Veranlagungszeitraum 2008 geltende Fassung - noch keine ausdrückliche Regelung zur Ermittlung des auf die gewerblichen Einkünfte entfallenden Anteils der tariflichen Einkommensteuer.

BFH 27.9.2012, III R 69/10

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