Verlängerung der Steuervergünstigungen
Da die Coronapandemie längst nicht besiegt scheint, verlängert das Bundesfinanzministerium seine Steuererleichterung für die von der Coronakrise unmittelbar und nicht unwesentlich negativ betroffenen Steuerzahler. Folgende Erleichterungen werden verlängert.
Quelle: BMF 7.12.21, IV A 3 ‒ S 0336/20/10001 :045, iww.de/astw, Abruf-Nr. 226240





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