Umsatzsteuerliche Behandlung des Verkaufs der THG-Quote
- Ibrahim Cakir
- 14. Juli 2022
- 1 Min. Lesezeit
Verkauft ein Unternehmer die THG-Quote für seinen batteriebetriebenen betrieblichen Firmenwagen, ist dieser Erlös als Betriebseinnahme zu versteuern. Auf Bund-Länder-Ebene wurde nun klargestellt, dass auf den Verkaufserlös auch Umsatzsteuer anfällt. Die THG-Quote wird allerdings nicht mit dem Erwerb des Fahrzeugs „mitangeschafft“, sodass insoweit eine neben dem Elektrofahrzeug bezogene weitere Hauptleistung noch ein darauf entfallender Vorsteuerabzug vorliegt.

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