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Umsatzsteuerberichtigung bei Sollbesteuerung

Von einer Uneinbringlichkeit i.S.v. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG ist auch dann auszugehen, wenn der leistende Unternehmer im Zeitpunkt der Leistungserbringung aufgrund der mit dem Leistungsempfänger getroffenen vertraglichen Vereinbarungen über die Fälligkeit des Entgeltes für mehr als zwei Jahre nicht mit einer Vereinnahmung der Leistungsentgelte rechnen kann.

Niedersächsisches FG 18.8.2016, 5 K 288/15

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