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Steuerfreie Einnahme bei einer Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Bei der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen handelt es sich zwar um eine steuerbare Einnahme i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) aa) EStG. Die steuerbare Einnahme ist allerdings gem. § 3 Nr. 3 lit. b) EStG steuerfrei. Es ist widersprüchlich, die Erstattung zugleich als steuerbare Einnahme und als negative Sonderausgabe einzustufen.

FG Düsseldorf v. 22.11.2018 - 14 K 1629/18 E

 
 
 

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