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OLG Nürnberg - Bankrecht - Verwirkung des Rechts einer Bank auf Darlehensrückzahlung

Verlangt eine Bank die Rückzahlung eines gekündigten Verbraucherdarlehens, geben die schlichten Rollen der Parteien für sich genommen keinen Anlass, unter dem Gesichtspunkt einer besonderen Schutzbedürftigkeit des Schuldners die Anforderungen an die Annahme einer Verwirkung abzusenken.


Auch während der langjährigen Hemmung der Verjährung gem. § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB kann die Bank ihren Rückzahlungsanspruch nicht allein dadurch verwirken, dass sie den über die Aufrechterhaltung der Forderung informierten Schuldner später nicht erneut an seine Zahlungspflicht erinnert.


OLG Nürnberg, Urteil v. 28.07.2014, 14 U 2180/13

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