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Kosten eines verwaltungsgerichtlichen Streites sind absetzbar

Das FG Münster hat die neue BFH-Rechtsprechung zu den Kosten eines Zivilverfahrens auf die Aufwendungen für ein Verwaltungsgerichtsverfahren übertragen. Danach sind auch Aufwendungen für einen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig erfolgt und aus Sicht eines verständigen Dritten Aussicht auf Erfolg bietet.

FG Münster 27.11.2013, 11 K 2519/12 E

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