Keine steuerliche Anerkennung für ein sittenwidriges Vertragsverhältnis unter Angehörigen
Da die zivilrechtliche Wirksamkeit des Darlehensvertrags nicht festgestellt werden kann, vielmehr die Gesamtumstände dafür sprechen, dass der Vertrag wegen Vollmachtsmissbrauchs sittenwidrig und damit i. S. v. § 138 BGB nichtig war, scheidet auch die steuerliche Anerkennung als Darlehensvertrag aus (FG Köln 14.10.2020 14 K 1414/19, Urteil)





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