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Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei dem Anrechnungsverfahren unterliegenden Einnahmen

Hat der Steuerpflichtige lediglich solche durch seine Beteiligung an einer GmbH vermittelten Einnahmen erzielt, für die noch das Anrechnungsverfahren galt, ist bei der Ermittlung eines Auflösungsverlusts i.S.v. § 17 Abs. 1, 4 EStG der Erwerbsaufwand nicht gem. § 3c Abs. 2 S. 1 EStG begrenzt abziehbar. Bei dem Halbeinkünfteverfahren und dem Halbabzugsverbot handelt es sich um eine gegenüber dem Anrechnungsverfahren grundlegend neue und andere Systementscheidung des Steuergesetzgebers.

BFH 26.4.2011, IX R 28/10

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