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Kein Ermessen bei Neufestsetzung oder Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 3 S. 1 EStG

Die Regelung des § 70 Abs. 3 S. 1 EStG, nach der materielle Fehler der letzten Kindergeldfestsetzung durch Neufestsetzung oder durch Aufhebung der Festsetzung beseitigt werden können, räumt der Familienkasse kein Ermessen ein. Vielmehr regelt sie die Aufhebung oder Neufestsetzung als gebundene Entscheidung.

BFH 21.2.2018, III R 14/17

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