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Festsetzungsfrist bei unterlassener Feststellungen v. Verlusten wegen Werbungskosten f. Erststudium

Es ist nicht pflichtwidrig, wenn dem Finanzamt Werbungskosten für ein Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung zwar aus der eingereichten Steuererklärung bekannt sind, es diese aber im Zeitpunkt der Veranlagung in Übereinstimmung mit der seinerzeit geltenden Verwaltungsauffassung lediglich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG berücksichtigt. Die Regelung zur Verlängerung der Feststellungsfrist hat nicht den Sinn, dem Steuerpflichtigen das Risiko eines Rechtsbehelfsverfahrens abzunehmen.

FG Hamburg 5.2.2015, 3 K 201/14

1 Kommentar


rehr grge
rehr grge
25. Okt.

Es ist faszinierend, wie Sie die Bedeutung der Selbstreflexion für die persönliche Entwicklung hervorheben. Besonders der Punkt, dass unser Verhalten oft tiefer liegende Muster widerspiegelt, hat mich zum Nachdenken angeregt. Ich finde, diese Erkenntnis ist nicht nur für die individuelle Weiterentwicklung entscheidend, sondern auch, um Missverständnisse in zwischenmenschlichen Beziehungen zu reduzieren. Wenn wir unsere eigenen Tendenzen kennen, können wir auch besser auf andere eingehen. Oft stellt sich jedoch die Frage, wie man diese tiefer liegenden Muster objektiv identifizieren kann, um ein klares Bild der eigenen Präferenzen und Reaktionen zu erhalten. Eine strukturierte persönliche Temperamentsanalyse kann hier wertvolle Einblicke bieten und als hervorragender Ausgangspunkt für weitere Reflexion dienen.

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