top of page

Eintritt der Rechtsfolgen des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG

Für den Eintritt der Rechtsfolgen des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG bei einer privaten Grundstücksveräußerung reicht es nicht aus, wenn die Vertragsbeteiligten zwar bindende Willenserklärungen abgegeben haben, der Vertrag aber wegen Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung oder eines Genehmigungsvorbehalts noch schwebend unwirksam ist. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der zivilrechtlichen Wirksamkeit und damit des Bedingungseintritts bzw. der Erteilung der Genehmigung.

FG Münster 22.5.2013, 10 K 15/12 E

Comments


White on Transparent.png

Standort:
MAINZ

Mombacher Str. 93
55122 Mainz

E-Mail:             info@kgs-tax.de

Fax:                  06131 464 88 78

Tel. German:   06131 464 88 71

Zweigstelle: FRANKFURT AM MAIN

Schumannstr. 27 

60325 Frankfurt

Zweigstelle:
KÖLN

Hohenzollernring 57

50672 Köln

bottom of page