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Doppelbesteuerung von Renten: Wichtige Infos zwischen den Zeilen der BFH-Urteile

Ende Mai hat der Bundesfinanzhof (BFH) zur möglichen Doppelbesteuerung von Renten geurteilt. In beiden Streitfällen wurde die Doppelbesteuerung jeweils verneint. Doch in den Urteilsbegründungen finden sich zahlreiche wichtige Informationen für die Beratungspraxis. Die wichtigste Information ist wohl, dass eine Doppelbesteuerung im Einzelfall tatsächlich vorliegen kann. Die Nachweispflicht der Doppelbesteuerung liegt dabei beim Rentner. Außerdem hat der BFH Rechenregeln zur Ermittlung der Höhe des steuerfreien Rentenanteils ausgegeben. Ein Berechnungsschema zur Ermittlung der Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse und zur Ermittlung der Summe der aus versteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen haben wir in einer Arbeitshilfe für Sie aufbereitet. Diese finden Sie auf der Seite www.iww.de unter der Abruf-Nr. 47479970.


Quelle: BFH 19.5.21, X R 33/19, iww.de/astw, Abruf-Nr. 222650

BFH 19.5.21, X R 20/19, Abruf-Nr. 222652

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