BGH - Bankrecht - Anleihegläubiger -Mehrheitsbeschluss - Vorherige außerordentliche Kündigung
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger nach § 5 SchVG sind auch für solche Gläubiger derselben Anleihe gleichermaßen verbindlich, die die Anleihe zuvor wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Emittentin außerordentlich gekündigt haben.
BGH, Urteil v. 08.12.2015, XI ZR 488/14





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