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Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Schiffsfonds als Anschaffungskosten

Konzeptions-, Gründungs-, Finanzierungs- und Platzierungskosten eines in der Rechtsform einer GmbH Co. KG geführten Schiffsfonds sind in voller Höhe als Anschaffungskosten des Schiffs (Tankschiff bzw. Containerschiff) zu behandeln. Die in der amtlichen AfA-Tabelle für sonstige Seeschiffe genannte Nutzungsdauer von zwölf Jahren ist für sog. Doppelhüllentanker, die im Jahr 2001 hergestellt wurden, zu erhöhen (hier: 17 Jahre).

BFH 14.4.2011, IV R 8/10

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