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Aufrechnung im Insolvenzverfahren

Der Anspruch auf Erstattung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG für einen vor Insolvenzeröffnung geschlossenen Kaufvertrag entsteht im Fall der Ablehnung der Erfüllung gem. § 103 Abs. 2 InsO erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens i.S.d. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Soweit der BFH in seinem Urteil v. 17.4.2007 - VII R 27/06 von anderen Grundsätzen ausgegangen ist, hält er daran insbesondere im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung zu § 17 Abs. 2 UStG und zu § 14c Abs. 2 UStG nicht mehr fest.

BFH v. 15.1.2019 - VII R 23/17

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