Anerkennung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts
Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjährigen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeichnetes Gesellschaftsverhältnis führt —da es an einem Handelsgewerbe i.S. des § 230 HGB fehlt— zur Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts, die einer stillen Gesellschaft einkommensteuerlich gleichsteht (BFH 23.11.21, VIII R 17/19).





Kommentare