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Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen nicht nach § 10b Abs. 2 EStG begünstigt

Spenden an kommunale Wählervereinigungen sind nicht nach § 10b Abs. 2 EStG begünstigt. Die fehlende Begünstigung von Spenden und Beiträgen an kommunale Wählervereinigungen ist verfassungsrechtlich zulässig; die Chancengleichheit von Parteien und diesen politischen Organisationen auf kommunaler Ebene wird nicht verletzt.

BFH 20.3.2017, X R 55/14

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