top of page

Zur Berechnung der Umsatzgrenze für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer

Das FG Berlin-Brandenburg hat zu der umstrittenen Frage Stellung genommen, wie sich die private Nutzung eines betrieblichen Kfz durch einen Kleinunternehmer auf die Berechnung des Gesamtumsatzes auswirkt. Danach hat dieser Umsatz bei der Beurteilung, ob die für Kleinunternehmer maßgeblichen Grenzen erreicht werden, jedenfalls dann außer Betracht zu bleiben, wenn der Unternehmer bereits beim Erwerb Kleinunternehmer war und deshalb insoweit keine Vorsteuer geltend machen konnte.

FG Berlin-Brandenburg 15.2.2011, 5 K 5162/10

Comments


White on Transparent.png

Standort:
MAINZ

Mombacher Str. 93
55122 Mainz

E-Mail:             info@kgs-tax.de

Fax:                  06131 464 88 78

Tel. German:   06131 464 88 71

Zweigstelle: FRANKFURT AM MAIN

Schumannstr. 27 

60325 Frankfurt

Zweigstelle:
KÖLN

Hohenzollernring 57

50672 Köln

bottom of page