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Zum Nachweiserfordernis für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer

Für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuern reicht es unter Geltung des sog. Anrechnungsverfahrens nicht aus, wenn lediglich Geschäftsberichte bzw. Jahresberichte der ausschüttenden Körperschaft vorgelegt werden und die Körperschaftsteuer nach dem jeweils geltenden Steuersatz berechnet wird. Aus den Unterlagen muss sich tatsächlich die auf der Dividende lastende Körperschaftsteuer ergeben.

FG Münster 19.1.2012, 5 K 105/07 E

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