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Umfang der Änderung bestandskräftiger Bescheide nach § 32a Abs. 2 KStG

Eine Änderung des Körperschaftsteuerbescheids kann erfolgen, "soweit" ein Steuerbescheid gegenüber einem Gesellschafter aufgrund einer verdeckten Einlage geändert wird. Mit dem "soweit" gibt der Gesetzgeber keine betragsmäßige Begrenzung der Änderung vor; vielmehr ist damit der Sachverhalt gemeint, aufgrund dessen der Bescheid gegenüber dem Gesellschafter geändert wurde.

FG Köln 16.2.2016, 10 K 2574/15

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