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Tätigkeit des Berufsbetreuers unterliegt der Umsatzsteuer

Betreuungsleistungen eines selbständig tätigen Berufsbetreuers sind nicht von der Umsatzsteuer befreit. Eine Befreiung ergibt sich weder aus dem nationalen Umsatzsteuerrecht noch aus EU-Recht.

FG Münster 16.6.2011, 5 K 3437/10 U

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