top of page

Steuerrisiko dauerdefizitärer Betriebe

Der BFH hat eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestellt, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften (§ 8Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i. d. F. JStG 2009) gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt.


Wenn der EuGH einen Regelverstoß sieht, wird dies aller Wahrscheinlichkeit nach dazu führen, dass diese Steuerbegünstigung aufgehoben wird.


Für defizitäre kommunale Betriebe käme zusätzlich zu den ohnehin bestehenden Verlusten auch die Steuerbelastung auf die verdeckten Gewinnausschüttungen hinzu.


BFH 3.7.19,I R 18/19, Vorlagebeschluss; EuGHC-797/19,iww.de/astw, Abruf-Nr.211877

Comments


White on Transparent.png

Standort:
MAINZ

Mombacher Str. 93
55122 Mainz

E-Mail:             info@kgs-tax.de

Fax:                  06131 464 88 78

Tel. German:   06131 464 88 71

Zweigstelle: FRANKFURT AM MAIN

Schumannstr. 27 

60325 Frankfurt

Zweigstelle:
KÖLN

Hohenzollernring 57

50672 Köln

bottom of page