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Steuerliche Erleichterungen für Freiwillige in Impfzentren verlängert

Die Regelung aus 2020 und 2021, wonach freiwillig Helfende in den Impf- und Testzentren von der Übungsleiter- oder von der Ehrenamtspauschale profitieren konnten wird auf 2022 ausgedehnt. |.Pressemitteilung des FinMin Baden-Württemberg (7.2.22)

Der Bund und die Länder haben vereinbart, dass für all diejenigen, die in mobilen oder stationären Impf- und Testzentren

  • direkt an der Impfung oder Testung beteiligt sind ‒ also in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen oder Testen selbst ‒ die Übungsleiterpauschale gilt (2020: 2.400 EUR, seit 2021: 3.000 EUR).

  • in der Verwaltung und der Organisation von Impf- oder Testzentren engagiert sind, die Ehrenamtspauschale gilt (2020: 720 EUR, ab 2021: 840 EUR).


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