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Steuerbefreiung des Grundstückserwerbs im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung

In Fällen, in denen Eheleute zur Regelung der Vermögensauseinandersetzung hinsichtlich ihrer Scheidung vereinbaren, dass sie vorerst Miteigentümer des weiterhin von einem Ehegatten und dem gemeinsamen Kind genutzten Wohnhauses bleiben und in denen der nutzende Ehegatte ein Ankaufsrecht für den Miteigentumsanteil des anderen erhält, ist ein nach der Scheidung aufgrund des Ankaufsrechts erfolgter Erwerb vom früheren Ehegatten nach § 3 Nr. 5 GrEStG steuerfrei. Dies gilt allerdings nicht für den Grundstückserwerb vom Gesamtrechtsnachfolger des geschiedenen Ehegatten.

BFH 23.3.2011, II R 33/09

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