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Schadensersatz für entgangenen Vorstandsposten ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

Entschädigungsleistungen eines Dritten für entgangenen Arbeitslohn sind auch dann steuerpflichtig, wenn es noch gar nicht zum Vertragsabschluss gekommen war. Auf die Frage, ob bereits ein Vertrag abgeschlossen war, der nicht fortgesetzt wird, oder ob es infolge der Schädigung gar nicht erst zum Vertragsabschluss kommt, kann es nicht ankommen, da die Besteuerung ansonsten von Zufälligkeiten abhängen würde.

FG Münster 30.6.2015, 13 K 3126/13 E,F

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