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Rechnung i.S.d. § 14c UStG: Ausweis eines negativen Steuerbetrags

Bei der Prüfung, ob ein als "Belastung" bezeichnetes Dokument (nur) über Leistungen oder (auch) über Entgeltminderungen abrechnet, ist der Inhalt einer dem Finanzamt vorliegenden Konditionsvereinbarung jedenfalls dann ergänzend heranzuziehen, wenn in dem Dokument auf die Vereinbarung verwiesen wird. Ein negativer Betrag, der in einer Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesen wird, wird nicht i.S.d. § 14c Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 UStG geschuldet.

BFH v. 26.6.2019 - XI R 5/18

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