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Nutzungsentschädigung nach Darlehenswiderruf als steuerpflichtige Einkünfte

Ein nach Widerruf der dem Kreditverhältnis zugrunde liegenden Willenserklärung des Darlehensnehmers und Wandlung des Darlehensvertrags in ein Rückgewährschuldverhältnis von der Bank geleisteter Ersatz für Nutzungsvorteile aus laufenden Zins- und Tilgungszahlungen unterliegt der Einkommensteuer. Bei einem dem Steuerpflichtigen zugewandten Vergleichsbetrag hat eine Aufteilung des Vergleichsbetrags in eine nichtsteuerbare (Rück-)Erstattung erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen einerseits und einen steuerpflichtigen Ersatz für die aus den erlangten Zins- und Tilgungsleistungen gezogenen Nutzungen andererseits zu erfolgen.


Quelle: FG Köln 19.1.22, 5 K 1371/20, Rev. BFH VIII R 6/22, iww.de/astw, Abruf-Nr. 230665


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