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Nur Kommunen-Bescheinigung alleine reicht nicht für Steuerförderung von Gebäudeaufwendungen aus

Das Finanzamt ist bei der Gewährung einer Steuervergünstigung für Gebäudeaufwendungen in förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebieten nicht automatisch an eine entsprechende Bescheinigung der Kommune gebunden. § 7h Abs. 1 S. 1 EStG erkennt als steuerbegünstigt ausdrücklich nur die Herstellungskosten von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S.v. § 177 BauGB an; die völlige Neuerrichtung eines Gebäudes fällt jedoch weder unter den Begriff der Instandsetzung noch unter den der Modernisierung.

Hessisches FG 12.12.2011, 8 K 1754/08

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