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Kosten für Pkw-Stellplatz können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung zu berücksichtigen sein

Die Aufwendungen für einen gesondert angemieteten Pkw-Stellplatz können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein. Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG und der (allgemeinen) in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG geregelten Entfernungspauschale stehen dem Werbungskostenabzug dabei nicht entgegen.

BFH 13.11.2012, VI R 50/11

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