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Kinderzuschüsse aus einem berufsständischen Versorgungswerk sind nicht steuerfrei

Kinderzuschüsse zu einer Rente, die von einem berufsständischen Versorgungswerk gezahlt werden, sind steuerpflichtig und nicht wie die Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 3 Nr. 1b EStG steuerfrei. Die unterschiedliche Behandlung verstößt auch nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 GG.

BFH 31.8.2011, X R 11/10

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