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Keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wegen erheblicher steuerlicher Pflichtverletzung

Ein Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke habe ist in der Regel nicht gegeben, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige eine ihm zugeteilte Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke in betrügerischer Weise verwenden wird. Weil die Frage, ob erhebliche steuerliche Pflichtverletzungen einem Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke entgegenstehen, höchstrichterlich nicht geklärt ist, wurde die Beschwerde zugelassen.

FG Berlin-Brandenburg v. 10.1.2019 - 7 V 7203/18

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