Keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei einem nach ausländischem Recht besteuerten Vorerwerb
- Ibrahim Cakir
- 25. Apr. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Bei einem nach ausländischem Recht besteuerten Vorerwerb ist für einen nachfolgenden Erwerb desselben Vermögens von Todes wegen durch Personen der Steuerklasse I keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG zu gewähren. Eine ausländische Steuer ist keine Steuer "nach diesem Gesetz".
BFH 27.9.2016, II R 37/13
Comments