top of page

Kein Kindergeld während Übergangszeit von mehr als 4 Monaten zw. Schulzeit & Wehr- oder Zivildienst

Die gesetzliche Ausgestaltung der Tatbestände in § 32 Abs. 4 S. 1 EStG, wonach ein Kind, das nach Beendigung der Schulzeit - unabhängig davon, ob absehbar oder nicht - länger als vier Monate auf den Beginn des gesetzlichen Wehrdienstes wartet, während dieser Übergangszeit nicht berücksichtigt wird, ist weder lückenhaft noch verstößt sie gegen das GG. Der BFH hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.

BFH 22.12.2011, III R 41/07 u.a.

Kommentare


White on Transparent.png

Standort:
MAINZ

Mombacher Str. 93
55122 Mainz

E-Mail:             info@kgs-tax.de

Fax:                  06131 464 88 78

Tel. German:   06131 464 88 71

Zweigstelle: FRANKFURT AM MAIN

Schumannstr. 27 

60325 Frankfurt

Zweigstelle:
KÖLN

Hohenzollernring 57

50672 Köln

bottom of page