top of page

Investitionszulage für leer stehende Wohnungen

Ein Anspruch auf Festsetzung einer Investitionszulage nach §§ 1, 3 Abs. 1 InvZulG 1999 für zur Vermietung bestimmte Wohnungen kann auch dann bestehen, wenn die Wohnungen während des Bindungszeitraums mehr als ein Jahr leer stehen. Ein Wirtschaftsgut kann bereits durch eine entsprechende Widmung und das Bereithalten einem bestimmten Zweck dienen.

BFH 7.7.2011, III R 91/08

Comments


White on Transparent.png

Standort:
MAINZ

Mombacher Str. 93
55122 Mainz

E-Mail:             info@kgs-tax.de

Fax:                  06131 464 88 78

Tel. German:   06131 464 88 71

Zweigstelle: FRANKFURT AM MAIN

Schumannstr. 27 

60325 Frankfurt

Zweigstelle:
KÖLN

Hohenzollernring 57

50672 Köln

bottom of page