top of page

Haftungsbescheid gegen Erwerber eines Grundstücks bzgl. einer Grundsteuerforderung gegen Veräußerer

Ein Haftungsbescheid hinsichtlich einer Grundsteuerforderung kann gegen den Erwerber des Grundstücks auch dann ergehen, wenn die Behörde nicht alle in Betracht kommenden Vollstreckungsmöglichkeiten gegenüber dem Steuerschuldner ausgeschöpft hat. Die aus der Regelung des § 11 Abs. 2 GrStG abzuleitende Privilegierung des Staates als Steuergläubiger liefe leer, wenn zunächst alle denkbaren Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber dem Steuerschuldner ergriffen werden müssten.

VG Gießen 14.6.2012, 8 K 2454/10.GI

Comentarios


White on Transparent.png

Standort:
MAINZ

Mombacher Str. 93
55122 Mainz

E-Mail:             info@kgs-tax.de

Fax:                  06131 464 88 78

Tel. German:   06131 464 88 71

Zweigstelle: FRANKFURT AM MAIN

Schumannstr. 27 

60325 Frankfurt

Zweigstelle:
KÖLN

Hohenzollernring 57

50672 Köln

bottom of page