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Grunderwerbsteuer im Falle eines treuhänderischen Erwerbs

Nach § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer auch Rechtsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Erwirbt ein Treuhänder im Auftrag des Treugebers von einem Dritten ein Grundstück, wird durch die Treuhandabrede eine Verwertungsbefugnis des Treugebers begründet. Der BFH entschied nunmehr darüber, ob die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 und 3 GrEStG auf den Erwerb einer solchen Verwertungsbefugnis anwendbar ist.


Quelle: BFH 23.2.21, II R 22/19, iww.de/astw, Abruf-Nr. 223641; Quelle: NWB Datenbank (RD)


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