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Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel führt zur beruflichen Veranlassung eines Umzugs

Nach der Rechtsprechung kann in Ausnahmefällen auch "die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel" zu einer solch wesentlichen sonstigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen, dass selbst eine weniger als eine Stunde betragende Zeitersparnis für die Annahme einer beruflichen Veranlassung der Umzugskosten ausreicht. Es ist weder erforderlich, dass der Umzug mit einem Arbeitsplatzwechsel im Zusammenhang steht, noch dass er vom Arbeitgeber gefordert wurde.

FG Köln 24.2.2016, 3 K 3502/13

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