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Erneute Erhöhung des Grundfreibetrags 2021

Der Bundestag hat dem Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Aufgrund des inzwischen vorliegenden Existenzminimumberichts wurde der im ursprünglichen Regierungsentwurf geplante Grundfreibetrag für 2021 erneut angehoben. Der Grundfreibetrag 2021 beträgt danach für Ledige 9.948 EUR und bei Zusammenveranlagung 19.896 EUR.


Quelle: Deutscher Bundestag, KM vom 28.10.20, hib 1159/2020


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