top of page

Einsicht in die Akten des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft

Dem Kommanditisten kann Einsicht in die Akten des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft nur gewährt werden, wenn er ein rechtliches Interesse hieran glaubhaft macht. Stützt der Kommanditist sein rechtliches Interesse an der Akteneinsicht auf eine mögliche Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter nach § 171 Abs. 2, § 172 Abs. 4 HGB, so genügt es, wenn er darlegt und glaubhaft macht, dass er entweder eine Einlage nicht vollständig erbracht oder Ausschüttungen von der Gesellschaft erhalten hat.

BGH v. 15.10.2020 - IX AR(VZ) 2/19




KGS Tax Rechtsberatung Steuerberatung eine Adresse alle Lösungen Business Immigration Unternehmensgründung Gesellschaft Gesellschaftsrecht Mandanten Mandat Rechtsanwalt deutsch chinesisch Anwalt Wirtschaftsrecht Wirtschaftsverkehr Steuern Kanzlei Sprache Geschäftsfelder Gründung Ansprechpartner Visum Aufenthalt Aufenthaltsrecht Geschäftsadresse Büro Start-up Kapitalgesellschaften Einwanderung Arbeitsvisum europäische blue card eu-blie-card Mangelberufe Buchhaltung professionell zuverlässig Hilfe Lohnabrechnung Gehaltsabrechnung Jahresabschluss Markenrecht Wettbewerbsrecht Gastronomierecht Amazon Handel Online Mainz Deutschland Geschäftsumfeld Förderung Corona Coronasteuer Coronavirus Kryptowährung Krypto Bilingual

Comments


White on Transparent.png

Standort:
MAINZ

Mombacher Str. 93
55122 Mainz

E-Mail:             info@kgs-tax.de

Fax:                  06131 464 88 78

Tel. German:   06131 464 88 71

Zweigstelle: FRANKFURT AM MAIN

Schumannstr. 27 

60325 Frankfurt

Zweigstelle:
KÖLN

Hohenzollernring 57

50672 Köln

bottom of page