top of page

Einkommensteuer: Schätzung der Einkünfte bei eBay-Verkäufen

Das Gericht ist nicht an die Schätzung des Finanzamtes gebunden, sondern hat gem. § 96 Abs. 1 S. 1 FGO eine eigene Befugnis, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Es orientiert sich dabei u.a. an den von der Steuerfahndung angefertigten Auswertungen (hier: insbesondere eBay-Verkäufe).

FG Köln 30.11.2016, 3 K 1617/14

Comments


White on Transparent.png

Standort:
MAINZ

Mombacher Str. 93
55122 Mainz

E-Mail:             info@kgs-tax.de

Fax:                  06131 464 88 78

Tel. German:   06131 464 88 71

Zweigstelle: FRANKFURT AM MAIN

Schumannstr. 27 

60325 Frankfurt

Zweigstelle:
KÖLN

Hohenzollernring 57

50672 Köln

bottom of page