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Berechtigen Studiengebühren f. private Fachhochschule zum Sonderausgabenabzug nach § 10 I Nr.9 EStG?

Die BFH-Rechtsprechung ging für die ursprüngliche Fassung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG davon aus, dass private Hochschulen, deren staatliche Anerkennung ausschließlich auf Vorschriften des jeweiligen Landes-Hochschulgesetzes beruhte, nicht als "Schule" i.S.d. Vorschrift galten. Hinsichtlich der wachsenden Anzahl privat finanzierter Hoch- bzw. Fachhochschulen ist eine höchstrichterliche Entscheidung zur Frage des Sonderausgabenabzugs von Studienentgelten durchaus angezeigt.

FG Münster 14.8.2015, 4 K 1563/15 E

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