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Berechnung der Einkommensteuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

Die nach § 35b S. 1 EStG begünstigten Einkünfte müssen aus der Veräußerung eines Vermögensgegenstandes herrühren, der sowohl von Todes wegen erworben worden ist als auch tatsächlich der Erbschaftsteuer unterlegen hat; dabei ist der in Anspruch genommene persönliche Freibetrag (§ 16 ErbStG) anteilig abzuziehen. Die auf die begünstigten Einkünfte anteilig entfallende Einkommensteuer ist nach dem Verhältnis der begünstigten Einkünfte zur Summe der Einkünfte zu ermitteln.

BFH 13.3.2018, IX R 23/17

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