top of page

Auswirkung des MoMiG auf nachträgliche Anschaffungskosten

In der Praxis kommt es aufgrund zahlreicher Urteile des BFH und widersprüchlicher Aussagen in BMF-Schreiben immer wieder zu Irritationen bei der Frage, was bei Verlusten aus Finanzierungsmaßnahmen bei Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften in Hinblick auf das MoMiG in Verbindung mit § 17 Abs. 2 EStG steuerlich gilt. Eine Verfügung aus Niedersachsen erläutert die steuerliche Behandlung vor Inkrafttreten des MoMiG und nach Inkrafttreten des MoMiG.


Quelle: LfSt Niedersachsen, Verfügung v. 17.11.20, S 2244-118-St 244


Comentarios


White on Transparent.png

Standort:
MAINZ

Mombacher Str. 93
55122 Mainz

E-Mail:             info@kgs-tax.de

Fax:                  06131 464 88 78

Tel. German:   06131 464 88 71

Zweigstelle: FRANKFURT AM MAIN

Schumannstr. 27 

60325 Frankfurt

Zweigstelle:
KÖLN

Hohenzollernring 57

50672 Köln

bottom of page