top of page

Anerkennung einer mehrstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft

Die Anerkennung einer mehrstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft setzt voraus, dass neben den unmittelbar an der Untergesellschaft beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar an dieser Gesellschaft beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaft über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Untergesellschaft zumindest in geringfügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten. Die mittelbare kapitalistische Beteiligung einzelner Obergesellschafter ohne Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit in der Untergesellschaft reicht dagegen nicht aus.

Schleswig-Holsteinisches FG 17.11.2015, 4 K 93/14

Comments


White on Transparent.png

Standort:
MAINZ

Mombacher Str. 93
55122 Mainz

E-Mail:             info@kgs-tax.de

Fax:                  06131 464 88 78

Tel. German:   06131 464 88 71

Zweigstelle: FRANKFURT AM MAIN

Schumannstr. 27 

60325 Frankfurt

Zweigstelle:
KÖLN

Hohenzollernring 57

50672 Köln

bottom of page