top of page

Allein Auffälligkeiten beim "Chi-Test" sind kein Grund zur Schätzung höherer Umsätze

Auffälligkeiten bei dem sog. Chi-Test berechtigen das Finanzamt nicht zur Beanstandung der Buchführung - und damit zur Schätzung eines höheren Umsatzes/Gewinns, wenn sonst keine weiteren Mängel der Buchführung vorliegen. Der Nachweis einer Manipulationsmöglichkeit obliegt grundsätzlich der Finanzbehörde.

FG Rheinland-Pfalz 24.8.2011, 2 K 1277/10

Comentarios


White on Transparent.png

Standort:
MAINZ

Mombacher Str. 93
55122 Mainz

E-Mail:             info@kgs-tax.de

Fax:                  06131 464 88 78

Tel. German:   06131 464 88 71

Zweigstelle: FRANKFURT AM MAIN

Schumannstr. 27 

60325 Frankfurt

Zweigstelle:
KÖLN

Hohenzollernring 57

50672 Köln

bottom of page