top of page

Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen im Rahmen einer Verkaufskommission

Verkaufsfördernde Maßnahmen (Bewirtungsaufwendungen, Geschenke), die eine Konzerngesellschaft als Kommissionär im Vertriebsgebiet gegenüber ihren Kunden vornimmt, sind als Betriebsausgaben anzusehen. Für die Beurteilung der Abzugsfähigkeit gilt § 4 Abs. 5 EStG entsprechend.


FG Hessen 21.8.19, 4 K 2370/17, iww.de/astw, Abruf-Nr. 215165


Kommentare


White on Transparent.png

Standort:
MAINZ

Mombacher Str. 93
55122 Mainz

E-Mail:             info@kgs-tax.de

Fax:                  06131 464 88 78

Tel. German:   06131 464 88 71

Zweigstelle: FRANKFURT AM MAIN

Schumannstr. 27 

60325 Frankfurt

Zweigstelle:
KÖLN

Hohenzollernring 57

50672 Köln

bottom of page